In der heutigen Sitzung des Agrarausschusses wurde die geplante Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) diskutiert und eine Beschlussempfehlung abgestimmt. Die GAK ist seit ihrer Einführung das wichtigste Bund-Länder-Förderinstrument für die Agrarstruktur, den Küstenschutz aber auch den ländlichen Raum.
Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter Hans-Georg von der Marwitz: „Es gibt Regionen in Deutschland, in denen die Landwirtschaft keine bedeutenden Rolle mehr spielt – der wirtschaftliche Stellenwert der Urproduktion nimmt vielerorts ab. Im Sinne des Koalitionsvertrages wollen wir mit der Gesetzesinitiative zusätzliches Entwicklungspotential für den ländlichen Raum schaffen.
Auch im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, die die Verteilung der Förderung für den ländlichen Raum durch die EU regelt, müssen wir schon jetzt darauf hinarbeiten, strukturpolitische Härten zu vermeiden und Engpässen für die betroffenen Regionen vorzubeugen.
Mit der GAK-Öffnung schaffen wir neue Fördermöglichkeiten auch außerhalb der Landwirtschaft. Im Speziellen geht es dabei um Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetrieben sowie in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen. Aber auch Investitionen zur Umnutzung von Gebäuden und des ländlichen Tourismus als auch zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes in Dörfern werden nun über die GAK förderwürdig.
Dazu gehört auch die Erweiterung der Fördermöglichkeit hinsichtlich einer umweltgerechteren Landbewirtschaftung. Maßnahmen zu Klima- und Naturschutz im Rahmen der ELER-Verordnung können somit deutlich besser angewendet werden.
Dennoch bleibt der im Grundgesetz (§ 91 a GG) verankerte Agrarbezug erhalten, so dass die Entwicklung der Landwirtschaft weiterhin Schwerpunkt der GAK bleibt. Außerdem orientieren sich die neuen Fördergrundsätze an den von den Ländern definierten Gebieten zur Umsetzung der ELER-Verordnung.
Die Mittelausstattung der GAK beläuft sich zusammen mit den Länderanteilen jährlich auf rund 1,2 Mrd. Euro. Durch die Novellierung erfolgt eine Mittelerhöhung von Bundesseite um 30 Mio. Euro. Diese Erhöhung ist richtig, kann aber nur ein Anfang sein.“