Seit 1993 verleiht der Präsident des Deutschen Bundestages den Medienpreis an Journalisten, die sich in besonderem Maße und qualitativ ausgezeichnet mit der parlamentarischen Praxis auseinandersetzen.
Unabhängig vom Medium, ob Print, Rundfunk oder Online, muss der Beitrag zwischen dem 01.10.2014 und dem 30.09.2015 veröffentlich worden sein. Eingereicht werden sollen zehn Exemplare des vorgeschlagenen Artikels und ein Lebenslauf des Autors, bzw. der Autoren.
Bewerbungen, aber auch Benennungen durch Dritte sind an den Deutschen Bundestag, Fachbereich WD 1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin zu richten
Zusätzliche Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bundestag.de/medienpreis